15.10.2014

Bekämpfung des Rinderherpes-Virus BHV1 in Thüringen erfolgreich abgeschlossen

Vorteile für den Handel mit Rindern und Verbesserung der Tiergesundheit in Thüringen

 

Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hat als oberste für Tierseuchenschutz und Tiergesundheit zuständige Behörde des Landes bekanntgegeben, dass in Thüringen die Bekämpfung der BHV1(Bovines HerpesVirus Typ 1)-Infektion des Rindes erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Nach Bayern wurde nun Thüringen als zweites Bundesland in Deutschland von der Europäischen Kommission als „BHV1-freie Region“ anerkannt. Dieser Status wird Vorteile für den Handel mit Rindern mit sich bringen, aber auch die Tiergesundheit in Thüringen weiter verbessern.

Neben Thüringen und Bayern sind Österreich, Dänemark, Finnland, Schweden sowie die Region Bozen in Italien als „BHV1-freie Regionen“ anerkannt. Mit der Anerkennung sind zusätzliche Gesundheitsgarantien verbunden, die Rinder erfüllen müssen, die aus „nicht BHV1-freien“ Regionen kommen.

Thüringen hat in den vergangenen Jahren verschiedene Maßnahmen ergriffen, um im gesamten Territorium des Freistaats diese Seuche zu tilgen. Dadurch sollte die Gesundheit der Rinder in den Beständen dauerhaft verbessert werden. Dies ist nun gelungen. Thüringens langjährige Bemühungen finden nun durch die Europäische Kommission Anerkennung.

Durch die zusätzlichen Garantien (z.B. keine Impfung, vor dem Verbringen Quarantäne und Untersuchung auf BHV1 mit negativem Ergebnis), die beim Verbringen von Rindern aus „nicht BHV1-freien“ Regionen nach Thüringen amtlich zu bescheinigen sind, sollen die Gefahren einer Wiedereinschleppung des Virus und einer Neu-Infektion der Bestände in Thüringen reduziert werden.

Dennoch muss jeder Tierhalter zum Schutz seines eigenen Tierbestandes weiterhin verantwortungsbewusst handeln. Das Schutz-System kann nur Greifen, wenn jeder einzelne Rinderhalter und Viehhändler in Thüringen sich an die neuen Vorschriften hält und nur Tiere zukauft, die ein entsprechendes amtliches Gesundheitszeugnis mit sich führen.

Den großen Erfolg der Tilgung der Tierseuche „BHV1-Infektion des Rindes“ im gesamten Gebiet des Freistaates Thüringen, den sich Rinderhalter und -züchter, Tierärzte in Praxis und Verwaltung, die Thüringer Tierseuchenkasse und Vertreter des landwirtschaftlichen Berufsstandes gemeinsam über Jahre erarbeitet haben und der nun langfristig Handels- und Exportmöglichkeiten sichert, gilt es nun zu nutzen und zu schützen.

Hintergrund:

Die BHV1-Infektion des Rindes („Rinderherpes“) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die bereits seit 1997 staatlich bekämpft wird. Sie ist weltweit verbreitet. Bei Rindern verursacht das Virus vor allem Erkrankungen der oberen Luftwege, aber auch Infektionen an den Fortpflanzungsorganen sind möglich. Häufig verlaufen Infektionen mild, sogar ohne erkennbare Krankheitsanzeichen. Eine derartige „stumme“ Verlaufsform kann aber jederzeit in eine akute Erkrankung übergehen. Einmal infizierte Rinder bleiben lebenslang Virusträger. Diese Viruseigenschaften machen die Bekämpfung so schwierig. Neben schweren Störungen der Tiergesundheit können akute Krankheitsverläufe auch erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen. Für den Menschen ist das BHV1 jedoch völlig ungefährlich.

Die Merkblätter dazu finden Sie hier

 

TMSFG-Pressestelle:

Medieninformation

Nr. 289/2014