Grundsätze und Umsetzung in Thüringen
Die neuen gesetzlichen Regelungen zur Produkthaftung und Rückverfolgbarkeit der Produkte erfordern ein gutes Qualitätsmanagement und eine lückenlose Dokumentation der Betriebsabläufe in den landwirtschaftlichen Unternehmen. Die Milchwirtschaft hat sich im Jahr 2003 für das Eigenkontrollsystem QM Milch entschieden. Träger des Gesamtsystems sind die Molkereien. Bei der Mehrzahl der Molkereien sind die QM-Kriterien bereits in die Lieferordnung aufgenommen worden.
Auch in Thüringen ist QM Milch mittlerweile fest etabliert. 14 Molkereien in 6 Bundesländern, die von Thüringer Unternehmen beliefert werden, haben den TVL e.V. als die von der Landesvereinigung Thüringer Milch e.V. beauftragte Stelle mit der Organisation und Durchführung der Hofaudits bei ihren Milcherzeugern betraut. Im Januar 2007 begann nach Ablauf von drei Jahren die 2. Runde der Betriebsbegehungen. Auf der Basis der neuen EU-Hygieneverordnungen sowie im Hinblick auf die Anforderungen der Cross Compliance-Regelungen und die in den ersten Jahren gesammelten Erfahrungen wurden Leitlinien, Kriterienkatalog und Checkliste für QM Milch bundesweit überarbeitet und auf einen aktuellen, einheitlichen Stand gebracht. Die Arbeit wird im TVL e.V. so koordiniert, dass Betriebe, die an den Systemen “QS”, “BQM” oder “EUREPGAP” teilnehmen, von Mitarbeitern der Zertifizierungsstelle in einem “Kombiaudit” geprüft werden.
Grundlagen des Systems QM Milch Grundlage des Systems ist ein bundeseinheitlicher Leitfaden einschließlich einer Checkliste mit 50 Kriterien, die sowohl der Eigenkontrolle als auch der Betriebsprüfung dienen.
Audits:
· im Turnus von 3 Jahren
· Vorankündigung und Terminabsprache 2 Wochen vor Audittermin
· Dauer: 1,5 bis 2,5 Stunden
· bei Nichtbestehen: Nachaudit innerhalb von vier Wochen
Checkliste QM Milch (neu seit Januar 2007):
· insgesamt 50 Kriterien, davon 6 KO-Kriterien, max. erreichbare Punktzahl: 65
Mindestanforderung: - alle KO-Kriterien erfüllt
- mindestens 47 Punkte erreicht
KO-Kriterien (müssen in jedem Fall erfüllt sein):
· keine ansteckenden, auf den Menschen übertragbaren Krankheiten im Milchviehbestand, Tuberkulose- und Brucellosefreiheit
· Kennzeichnung der Tiere und Bestandsregister gemäß ViehVerkV
· Futtermittelvereinbarung für Mischfuttermittel
· Futtermittelvereinbarung oder Unbedenklichkeitsbescheinigung für Einzelfuttermittel
· Dokumentation des Futterzukaufs aus landwirtschaftlichen Betrieben
· Dokumentation aller Futtermittellieferungen (Lieferant, Bezeichnung, Zeitpunkt, Menge, Deklarationen-Lieferscheine, Rechnungen)
· Bestandsbuch, tierärztliche Anwendungs- und Abgabebelege
Nach einem erfolgreich bestandenen Audit erhält jeder Milcherzeuger vom TVL e.V. eine Teilnahmebestätigung.
Stand der Umsetzung in Thüringen
Seit dem 01.01.2007 beteiligten sich insgesamt 465 Betrieb mit 510 Ställen nun schon zum 2. Mal an einer Betriebsbegehung durch die geschulten Mitarbeiter des TVL, das sind ca. 87 % aller noch aktiven Thüringer Lieferanten.
Auditergebnisse, Zwischenstand 2. Runde (01.01.2007-31.12.2009)
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Auditierte Betriebe |
465 |
| Durchgeführte Audits |
510 |
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- dav. Erstaudit bestanden |
502 (99,2 %) |
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- dav. Erstaudit nicht bestanden |
4 ( 0,8 %) |
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- dav. Nachaudit nicht bestanden |
0 ( 0,0 %) |
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durchschnittliche Punktzahl |
58,1 |
Die Ergebnisse zeigen, dass die Mehrzahl der Milcherzeuger in Thüringen keine Probleme mit der Einhaltung der Anforderungen des Systems QM Milch hat. Bis jetzt haben 99,2 % der Betriebe die Erstüberprüfung mit guten bis sehr guten Ergebnissen absolviert.
Fazit
Die für unsere Milcherzeuger kostenfreien Betriebsbegehungen werden als Hilfe zum Aufbau eines Eigenkontrollsystems angenommen, welches dazu beitragen kann, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und unliebsamen Überraschungen durch amtliche Kontrollen vorzubeugen. QM Milch hat sich somit als zentraler Baustein zum Nachweis der Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen etabliert.
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