Mitteilungs-u. Meldepflichten
Erzeuger
- Betriebliche Veränderungen (z.B. neue Rechtsform, neue Betriebseinheiten) - Erweiterung des Tierbestands mit konventionellen Tieren (Art. 9 (1) (2) der VO (EG) Nr. 889/2008 – nur zu Zuchtzwecken, bei nachweislicher Nichtverfügbarkeit von Öko-Tieren, Dokumentation durch den Betrieb! - Flächenveränderungen - bis zum 01. Mai des aktuellen Kontrolljahres - Meldung des aktuellen Tierbestandes und der Anbauplanung mit Angabe der entsprechenden Flächen an die Kontrollstelle(FNN) - Änderung der Tierhaltungsbedingungen - direkter Transport unverpackter Ware - Dokumentation des Transportvorgangs durch Empfänger und Versender - Einsatz Dünge- und Pflanzenschutzmittel (Anhang I und II der VO (EG) Nr. 889/2008) - Dokumentation der nachweislichen Notwendigkeit, Datum, Mittel, Art, Methode, Fläche/Parzelle - Verfügbarkeitsabfrage von Öko-Saatgut ist über http://www.organicxseeds.com/ Konventionelles Saatgut ist vorab zu beantragen! - neue Lagerstätten, neue Haltungsgebäude - Beauftragung neuer Subunternehmer
Verarbeiter und Händler
- Betriebliche Veränderungen (z.B. neue Rechtsform, neue Betriebseinheiten) - Erweiterung des Produktionsprogramms - Neuauflage von Etiketten - Veränderungen in der Rezeptur - Beauftragung neuer Subunternehmer - direkter Transport unverpackter Ware - Dokumentation des Transportvorgangs durch Empfänger und Versender - neue Produktions- und Lagerstätten
Auffälligkeiten und Abweichungen von den Bestimmungen der EG-Öko-Verordnung sind der BIQ-Öko-Kontrollstelle des TVL e.V. sofort mitzuteilen (z.B. Verdacht auf/ oder Analyse von Rückständen, Verunreinigungen) – schriftlich, per Email n.schmidt@tvlev.de)
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