Was tun...
... bei Rückfragen an die Regionalstelle ?
Die Registriernummer (VVVO - Nummer) Ihres Betriebes ist wichtig, damit Ihre Anfragen konkret beantwortet werden können. Geben Sie diese Nummer daher bei schriftlichen Anfragen immer mit an und halten Sie diese Nummer bei telefonischen Anfragen bereit! Betrifft Ihre Anfrage einzelne Rinder, so geben Sie auch deren Ohrmarkennummer vollständig mit an, z. B. wenn Sie wissen wollen, ob der Rinderpass für ein Tier bereits gedruckt ist. (Eine Identifizierung des Rindes anhand der letzten 5 Stellen ist nicht möglich !)
... bei der Abgabe von HIT - Meldungen (allgemein) ?
VVVO - Meldungen können per Internet, per Modem (KA - Dateien) und per Post (Geburtsmeldekarten, Bestandsveränderungen) abgegeben werden. Neben geringen Kosten haben Meldungen über das Internet den großen Vorteil, dass viele Fehler bereits bei der Eingabe erkannt werden.
... bei einer Falschmeldung ?
Wenn Sie eine falsche Meldung abgegeben haben, geben Sie bitte eine schriftliche Mitteilung an die Regionalstelle mit dem Hinweis FALSCHMELDUNG - BITTE STORNIEREN, der Registriernummer Ihres Betriebes sowie der Ohrmarkennummer und dem Datum der falschen Meldung. Geben Sie eine neue Meldung über den üblichen Meldeweg mit dem richtigen Inhalt ab. Einfacher ist auch hier die Korrektur übers Internet (Storno/ neue Meldung).
... bei der Geburt eines Kalbes ?
Es ist eine Geburtsmeldung über die vorhandenen Meldewege vorzunehmen. Bei Eingabe übers Internet erfolgt automatisch der Druck des Stammdatenblattes/Rinderpasses.
... bei Einstellung eines Rindes aus Deutschland in den Bestand ?
Es ist eine Bewegungsmeldung " Zugang" abzugeben.
... bei Verbringung eines Rindes aus dem Bestand ?
Es ist eine Bewegungsmeldung "Abgang" abzugeben. Dies gilt nicht für Verendung, Hausschlachtung und Export.
... bei Pensionsrindern ?
Vom abgebenden Betrieb ist ein Abgang; vom aufnehmenden Betrieb ein Zugang zu melden.
... bei Verbringung eines Rindes von einer Betriebsstätte in eine andere Betriebsstätte desselben Unternehmens ?
Bei unterschiedlichen Registriernummern für beide Betriebsstätten meldet die abgebende Betriebsstätte einen Abgang und die aufnehmende Betriebsstätte den Zugang.
... bei Verbringung eines Rindes über eine Sammelstelle (Auktion, Markt, Händler) in einen anderen Betrieb ?
Der Herkunftsbetrieb meldet den Abgang des Rindes. Der Händler bzw. Betreiber der Auktion meldet den Zugang auf der Sammelstelle und den Abgang von der Sammelstelle. Der aufnehmende Betrieb meldet den Zugang des Rindes.
... bei Verendung oder Tötung eines Rindes ?
Es ist eine Bewegungsmeldung mit Verendung abzugeben.
... bei einer Hausschlachtung ?
Es ist eine Bewegungsmeldung mit Hausschlachtung abzugeben. Nicht unter Hausschlachtung fallen Schlachtungen in registrierten oder zugelassenen Schlachtbetrieben, auch wenn die Schlachtung im Auftrag erfolgt und der Schlachtkörper vom Lieferanten zurückgenommen wird. In diesem Fall meldet der Lieferant den Abgang und der Schlachtbetrieb den Zugang und die Schlachtung.
... bei Ausfuhr eines Rindes aus Deutschland ?
Es ist eine Bewegungsmeldung mit Export / Versendung abzugeben. Exportiert der Rinderhalter das Rind nicht selbst, meldet er nur den Abgang. Der Exporteur meldet in diesem Fall erst den Zugang und dann den Export.
... bei Schlachtung eines Rindes im Schlachthof oder beim Schlachter ?
Es ist eine Zugangs- und eine Schlachtmeldung vom Schlachtbetrieb abzugeben. Bei Meldung per Meldekarte erfolgen Schlacht- und Zugangsmeldung automatisch mit der Schlachtmeldung (es ist ggf. nur ein abweichendes Datum für Zugang und Schlachtung).
... bei Totgeburten ?
Sie sind nicht zu kennzeichnen, daher entfällt auch eine Geburts- und Abgangsmeldung.
... bei falschen Angaben auf dem Stammdatenblatt/Rinderpass ?
Korrigieren Sie die Angaben auf dem Stammdatenblatt/Rinderpass und schicken Sie das Original-Papier an die Regionalstelle. Dort wird ein neues Papier erstellt.
... bei Verlust eines Stammdatenblattes/Rinderpasses/Begleitpapiers ?
Wie erhalte ich ein Ersatzpapier ?
Ein Ersatzpapier kann bei der Regionalstelle unter Angabe der Registriernummer und der Ohrmarkennummer kostenpflichtig nachbestellt werden.
... bei Verlust einer Ohrmarke ?
Ersatzohrmarken können unter Angabe der Registriernummer des Betriebes und der Ohrmarkennummer bei der Regionalstelle bestellt werden. Hierzu nutzen Sie bitte die entsprechenden Formulare, welche Sie auf Anfrage zugesandt bekommen, oder die Möglichkeiten des HI-Tier. Eine Neu- bzw. Umkennzeichnung des Rindes aus dem vorhandenen Ohrmarkenbestand ist unzulässig.
... bei Kennzeichnung von Exportrindern in die EU ?
Rinder, die in ein EU - Land verbracht werden, müssen seit dem 01.09.1999 mit VVVO - Doppelohrmarken gekennzeichnet sein. Zusätzlich ist für diese Rinder ein Rinderpass erforderlich.
... bei Export eines Rindes mit Begleitpapier?
Soll ein Rind, das noch ein Begleitpapier hat, exportiert werden, so muss gebührenpflichtig und rechtzeitig ein Rinderpass angefordert werden. Dazu ist das vollständig ausgefüllte Original - Begleitpapier an die Regionalstelle einzusenden.
... bei Verlust der PIN - Nummer ?
Verliert oder vergisst ein Rinderhalter seine PIN - Nummer , so kann er eine neue Nummer bei der Regionalstelle beantragen. Die Erteilung der neuen Nummer ist kostenfrei.
... bei Änderung Ihres Namen oder Ihrer Adresse ?
Diese Änderungen geben Sie bitte beim zuständigen Veterinäramt bekannt!
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