24.06.2019

Jedes Kalb muss innerhalb des ersten Lebensmonats oder vor dem Verbringen (je nachdem was zuerst eintritt) auf das BVD-Virus untersucht werden. In Thüringen geschieht das grundsätzlich mittels einer Ohrstanzprobe, die beim Einziehen der Ohrmarke gewonnen wird.

 

Auf eine korrekte Probenentnahme und zügige Einsendung ist zu achten. Hierbei handelt es sich um ein antragloses Verfahren. D.h. die Ohrstanzproben können ohne Untersuchungsauftrag direkt abgegeben, postalisch in einem gepolsterten Umschlag oder per Kurierdienst an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) geschickt werden. Die Untersuchung kann von Probeneingang bis Ergebnisübermittlung in das Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier) bis zu fünf Werktage beanspruchen. Eine schriftliche Benachrichtigung der Tierhalter findet nicht statt, die Untersuchungsergebnisse können ausschließlich über die Datenbank HI-Tier (https://www.hi-tier.de/) abgerufen werden.   

 

In wenigen Fällen ist die Probe nicht auswertbar (z. B. zu wenig oder nicht geeignetes Material). Bis vor einiger Zeit wurden deshalb mittels beider Ohrmarken Ohrstanzen entnommen, um eine Zweitprobe nutzen zu können. Dies führte aber zu einer nicht unerheblichen Beeinträchtigung der Qualität der Ohrmarken und zu einer Vielzahl an Nachbestellungen.

 

Was ist zu tun, wenn für das Kalb kein BVD-Ergebnis vorliegt?

Zunächst muss der Status des Kalbes in der Datenbank HI-Tier überprüft werden. Bei Fragen können das zuständige Veterinäramt oder der TVL Auskunft geben. Ist der Status O1 (nicht verwertbare Untersuchung), gibt es folgende Möglichkeiten:

 

  1. Nachuntersuchung des Kalbes mittels Blutprobe
  • die EDTA-Blutproben müssen mit einem Untersuchungsantrag aus der HI-Tier an das TLV eingesendet werden
  • auf diesem muss als Untersuchungsgrund „Nachuntersuchung“ angegeben sein
  • wenn Tiere zwischen 8. und 40. Lebenstag beprobt wurden, muss dies auf dem Untersuchungsantrag vermerkt werden    

 

  1. Bestellung einer Ersatzstanze beim TVL
  • Bestellformular von der Homepage des TVL herunterladen(https://www.tvlev.de/cms/formulare), ausfüllen und per Fax (03641 622315) oder E-Mail (kennzeichnung@tvlev.de) Versenden
  • der TVL bestellt die Ersatzstanze 
  • Tierhalter erhält Lieferung direkt in der Regel 1-2 Tage nach Bestellung
  • die Zange für die Ohrmarken kann ebenso für die Ersatzstanze verwendet werden